Beratungsstellen

Die nächsten, vom Standort Bergedorf aus gesehenen, Beratungsstellen sind die folgenden:

Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit: https://www.hamburg.de/bergedorf/navigation-soziales/

Hamburger Sportjugend 

Bei Vorfällen sexualisierter Gewalt dürfen sich alle Personen jederzeit an die Hamburger Sportjugend für ein vertrauliches Beratungsgespräch wenden. Zuständig für die Beratungsgespräche im Kinder und Jugendbereich ist:

 

Jennifer Niß

j.niss@hamburger-sportjugend.de

Telefon: 040 / 4 19 08-264 (mo-do)

Schutzkonzept

 

Inhalt

Einleitung und Kontaktstellen 

      1. Schutzbeauftragte
      2. Beratungsstellen
      3. Präventionsbeauftragte CCVD
      4. Hilfe Telefon
      5. Anti-Doping Richtlinie

Interpersonale Gewalt 

    1. Ausgangssituation 
      1. Interpersonale Gewalt gibt’s überall 
      2. Was ist überhaupt interpersonale Gewalt? 
      3. Wie kann so etwas passieren? 
      4. Übergriffe, NICHT BEIM HSC! 
      5. Risikoanalyse im Cheersport   
    2. Maßnahmen der Abteilung gegen interpersonale Gewalt
      1. Einführung von Vertrauenspersonen gegen sexualisierte Gewalt.
      2. Interventionsleitfaden im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt
      3. Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt der HSC Trainer und Trainerinnen  
      4. Trainer-Ausbildung & -Lizenzwesen  
      5. Beschwerdemanagement  

 

  1. Einleitung und Kontaktstellen 

Prävention und Jugendschutz haben bei uns einen extrem hohen Stellenwert und das zeigen wir nicht nur durch Worte, sondern auch durch Taten. Unsere Abteilung wurde dafür mit dem CCVD Kinderschutzsiegel ausgezeichnet, welches unsere Bemühungen in diesen Bereichen untermauert. Damit zeigen wir eine verantwortungsvolle Haltung und die Thematiken, Kindeswohlgefährdung und Gewaltformen im Sport werden nicht mehr tabuisiert. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll in seiner Ganzheit wahrgenommen und verstanden werden.  Dazu benötigt es eine Begleitung in ihrer individuellen Entwicklung. Kinder und Jugendliche, die  Gewalt und/oder Diskriminierung erleben, leiden ihr ganzes Leben darunter. ​Sie haben das Recht auf  Schutz! ​Dieser Schutz kann nur gewährleistet werden, wenn die Probleme und Risiken ernst  genommen und angesprochen werden.   Dieses Präventionskonzept ist ein Handlungsleitfaden sowie die Grundlage für unsere  Landesverbände und Vereine zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im  Cheersport. Es soll diese stärken, das Thema “sexualisierte Gewalt” in den Fokus zu nehmen, zu  sensibilisieren und Täter abzuschrecken. Für unsere Sportler und deren Eltern dient es als  Qualitätsstandard. Nachfolgend wollen wir euch im Detail unsere Präventionsarbeit vorstellen und Interessierten weitere Informationen bereitstellen.

 

Wir als Verein haben folgende Maßnahmen: 

  • Hamburg Supreme Cheer verurteilt jegliche Form von Gewalt und  Machtmissbrauch, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art  ist
  • jedes Jahr bilden wir uns zur Thematik interpersonaler Gewalt weiter
  • unsere Trainer, Betreuer und Übungsleiter weisen alle jedes Jahr das Führungszeugnis vor, unterzeichnen den CCVD Ehrenkodex und die Verhaltensvereinbarung 
  • wir nutzen die Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Thematik hinzuweisen und zu sensibilisieren
  • zur Kontaktaufnahme und Kontaktpflege mit externen Kinder- und Jugendschutz-  Beratungsstellen in der jeweiligen Region​ ​innerhalb und außerhalb der deutschen  Sportlandschaft. 


Schutzbeauftragte

Unsere Schutzbeauftragte Lorina Schön kümmert sich innerhalb unserer Cheersport Abteilung um alle Belange hinsichtlich der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Präventions- und Jugendschutzarbeit. Dazu zählen vor allem, aber nicht ausschließlich, die folgenden Aufgabenbereiche:

  • Prävention vor interpersonaler Gewalt
  • Erstkontakt bei gemeldeten Vorfällen und Weiterleitung an die zugehörige Personengruppe (je nach Fall: Vorstand, Beratungsstelle, Polizei...)
  • fachliche und unterstützende Zuständigkeit für das Thema Kinder und Jugendschutz in der Abteilung
  • vertraulicher Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendlichen im Cheersport bei Hamburg Supreme Cheer
  • Kooperation mit regionalen Beratungsstellen und den Präventionsbeauftragten des Verbandes

Ihr könnt beide jederzeit vertraulich mit euren Anliegen kontaktieren. Der Vereinsvorstand wird über die Fälle, sofern dieser nicht in dem Fall involviert ist.

E-Mail: jugendschutz@hsc-world.de

Beratungsstellen

Die nächsten, vom Standort Bergedorf aus gesehenen, Beratungsstellen sind die folgenden:

Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit: https://www.hamburg.de/bergedorf/navigation-soziales/

Hamburger Sportjugend 

Bei Vorfällen sexualisierter Gewalt dürfen sich alle Personen jederzeit an die Hamburger Sportjugend für ein vertrauliches Beratungsgespräch wenden. Zuständig für die Beratungsgespräche im Kinder und Jugendbereich ist:

 

Jennifer Niß

j.niss@hamburger-sportjugend.de

Telefon: 040 / 4 19 08-264 (mo-do)



Präventionsbeauftragte CCVD

Auch auf Landes- und Bundesebene gibt es zuständige Ansprechpartner(innen) für den Cheersport in Deutschland. Auch diese stehen euch gerne bei euren Anliegen zur Verfügung. Unter den folgenden Links findet ihr die zuständigen Kontaktdaten:

Franziska Hoffmann

franziska.hoffmann@ccvd.de

Ihr erreicht die zuständigen Ansprechpartner des CCVD auch vertraulich per Mail unter kummerkasten@ccvd.de

Hilfe-Telefon

Darüberhinaus stehen euch jederzeit das bundesweite Hilfe Telefon zur Verfügung, welches eure Anliegen ebenfalls anonym und vertraulich behandelt. Ihr findet weitere Informationen dazu auf der offiziellen Website: www.hilfetelefon.de 

e) Anti-Doping Richtlinie

Der CCVD bietet eine umfangreiche Informationssammlung rund um das Thema Anti-Doping findet ihr hier: https://cheersport.de/anti-doping/



  1. Interpersonale Gewalt


Ausgangssituation 

Interpersonale Gewalt gibt’s überall 

Es ist bekannt, dass Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft Opfer von interpersonaler Gewalt werden können. Es ist uns auch bekannt, dass Täter und Täterinnen meist strategisch vorgehen und sich bevorzugt überall dort aufhalten, wo sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Ebenso verstärken sich interpersonale, darunter auch sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen untereinander. Um Grenzen zu erkennen, benötigen sie unsere Hilfe und Unterstützung. Aus diesem Grunde sollte das Thema „Interpersonale Gewalt“ auch ein Thema für uns bei Hamburg Supreme Cheer sein. 


Was ist überhaupt interpersonale Gewalt? 

In den weiteren Ausführungen sind als Täter nicht nur Erwachsene gemeint, auch Kinder und Jugendliche können Täter sein. Unter interpersonaler Gewalt versteht man jede Form psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt zwischen zwei Personen, sowie die Vernachlässigung. Psychische Gewalt bezeichnet Gewalthandlungen, die dazu verwendet werden, eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen (z.B. Beleidigung, Mobbing, drohen mit dem Rauswurf etc.). Sie stellen einen Angriff auf eine Person dar, um Macht und Kontrolle auszuüben. Physische Gewalt/körperliche Gewalt ist eine gezielte Anwendung von Gewalt, die zu körperlichen Verletzungen führt oder das Potential dazu hat (z.B. übermäßige körperliche Übung als Strafe, Schläge, Tritte, unter schmerzen zum Training/Wettkampf gezwungen werden etc.).  Sexualisierter Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder den Jugendlichen aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Die Täter nutzen meist ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dabei werden Mädchen und Jungen zu allen vorstellbaren sexuellen Praktiken gezwungen. Es ist erschreckend, wie oft sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft vorkommt. Statistiken zufolge erscheint es durchaus realistisch, dass in Deutschland etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zehnte bis zwölfte Junge sexuelle Gewalt erleben musste. Der überwiegende Teil der Täter sind Männer, zunehmend wird jedoch deutlich, dass es auch weibliche Täterinnen gibt (es wird von einem Prozentsatz von ca. 10-15% ausgegangen). In den meisten Fällen geschieht sexuelle Gewalt nicht einmalig, meistens sind es Wiederholungstaten und die Täter meistens „Mehrfachtäter“, das heißt sie missbrauchen nicht nur ein Kind. Auch sexuelle Übergriffe innerhalb einer Gruppe, unabhängig ob männlich oder weiblich, kommen in einer nicht unerheblichen Anzahl vor. Sexuelle Gewalt durch fremde Personen ist im Verhältnis eher selten. Kinder und Jugendliche erleben sexuelle Übergriffe sehr häufig in ihrem sozialen Raum und von Menschen, denen sie vertrauen und von denen sie Unterstützung, positive Zuwendungen und emotionale und soziale Fürsorge erwarten. Der größte Teil der betroffenen Mädchen und Jungen wird von bekannten Personen missbraucht, die nicht zur Familie gehören. Dies können Bekannte oder Freunde der Familie, aber auch ein Nachbar, Lehrer, Jugendleiter, Trainer, Betreuer, Erzieher, usw. sein. Die physischen und psychischen Folgen für die Opfer sexueller Gewalt, können lang anhaltend und extrem einschneidend sein. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Formen und Schweregrade, der individuellen Besonderheiten und des unterschiedlichen Erlebens der Betroffenen reagiert das Kind oder der Jugendliche jeweils anders. Es gibt keine eindeutigen Symptome bei Opfern, die den Rückschluss auf sexuelle Gewalt ermöglichen. 

Vernachlässigung ist das ständige und/oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Verhaltens durch verantwortliche Personen (z.B. essen/Trinken während des Training nicht erlauben, Verletzung der Aufsichtspflicht, fehlende medizinischer Versorgung bei Verletzung etc.).



Wie kann so etwas passieren? 

Im Allgemeinen kann man einer Person nicht ansehen, ob diese irgendeine Form der interpersonalen Gewalt ausübt. Hierbei gibt es verschiedene Ausmaße der Ausübung der interpersonalen Gewalt. 

Es kann zu Grenzverletzungen kommen, wobei eine persönliche Grenze überschritten wird. Dies kommt nur einmalig oder gelegentlich vor. Darunter fallen etwa unangemessene Sprüche, zu forsche Motivation oder unerwünschte Blicke/Umarmungen,..

Wenn Grenzen wiederholt ignoriert und überschritten werden, handelt es sich um einen Übergriff. Dieser geschieht nicht zufällig oder aus Versehen, resultiert häufig aus persönlichen und/oder fachlichen Defiziten und gehört zu den typischen Strategien der Verursachenden.

Des Weiteren gibt es Handlungen, die unter den Strafbestand fallen. Hierzu gehören Handlungen vor und an den Betroffenen oder Anleitung zu Handlungen. Dazu zählen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, systematisches Mobbing, sexuelle Berührungen, Vergewaltigung, versuchter Sex, Penetration, Erstellen/Verbreiten von Nacktbildern, usw.

Oft haben Täter einen tadellosen Ruf und niemand würde ihnen zutrauen, dass sie sich an Mädchen oder Jungen vergehen. Es wird oft vermutet, sexuelle Gewalt sei für die Täter ein „einmaliger Ausrutscher“ oder die Tat geschehe aus Versehen. Aber Erwachsene und Kinder spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexueller Gewalt sehr wohl. Es ist niemandem möglich, ein Kind oder einen Jugendlichen aus Versehen zu missbrauchen. UND TÄTER GEHEN IN DEN MEISTEN FÄLLEN GEPLANT UND STRATEGISCH VOR. Viele Täter suchen gezielt den „unverfänglichen“ Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und viele wählen daher genau die Bereiche, die in einem Sportverein zu finden sind. Kindern und Jugendlichen werden immer häufiger weniger Werte vermittelt. Sie lernen keine Grenzen kennen, können diese dadurch auch nicht akzeptieren, daher häufen sich Täterschaften unter Kindern und Jugendlichen. Täter bauen enge Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen auf, um ihr Vertrauen zu erwerben. Es wird bewusst die emotionale Abhängigkeit oder Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen ausgenutzt, um Macht über sie zu erlangen. Oft beginnen Täter ihre Übergriffe langsam und in vorsichtigen Schritten, dabei werden nach und nach die persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen überschritten, diese Überschreitungen werden dann als normal benannt. Oftmals spüren Betroffene, dass etwas nicht stimmt, sind sich darüber nicht im Klaren, teilweise auch bestürzt, glauben aber sich vielleicht geirrt zu haben und suchen die Schuld bei sich selbst. Nach und nach werden Kinder in ein „Gefühlswirrwarr“ aus Scharm, Angst und Schuldgefühlen getrieben, das es erschwert, sich gegen die Täter zur Wehr zu setzen. Täter versuchen nicht nur die Kinder und Jugendlichen gezielt zu manipulieren, auch die Erwachsenen in dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen, sind hiervon betroffen, oftmals wird durch die Täter viel Energie verwendet um die Wahrnehmung von Eltern, Kolleginnen und Lebenspartnern zu verschleiern, zum Beispiel in dem sie sich als fachlich kompetenten, engagierten und verständnisvollen Menschen präsentieren. Täter wenden eine Vielzahl von strategischen Mitteln an, um sich selbst vor Entdeckung und Verfolgung zu schützen. Hierdurch stellt der Täter sicher, dass selbst wenn sich Betroffene Personen öffnen, die Glaubwürdigkeit des Opfers oft als sehr gering eingeschätzt wird. Neben individuell wirksamen Faktoren sind es vor allem kulturelle und soziale Bedingungen (z.B. traditionelle Geschlechtsrollen, Mythen über sexuelle Gewalt, Benachteiligung und Diskriminierung etc.), die die Entstehung von sexueller Gewalt begünstigen. 


Übergriffe, NICHT BEIM HSC! 

Es liegt in unserer Verantwortung, Kinder und Jugendliche beim HSC vor interpersonaler Gewalt möglichst wirksam zu schützen und Täter abzuschrecken. Es ist unsere Aufgabe, hier Initiative zu ergreifen und unseren Kindern und Jugendlichen einen Bereich der „Sicherheit“ zu schaffen. Der Schutz und die Mitarbeit unserer Trainerinnen und Trainer durch Transparenz und Hospitationen liegt genauso in unserer Verantwortung. Präventiv in einem Sportverein zu arbeiten heißt, unsere Mädchen und Jungen zu ermutigen, ihre eigenen Interessen zu vertreten und zu fordern, aber auch zu verweigern. Wir müssen lernen, Gefühlsäußerungen ernst zu nehmen und dazu bereit sein, eigene Gefühle zu äußern. Wir müssen entschlossen für Sie Partei ergreifen, ihnen glauben und sie für ihr Vertrauen nicht enttäuschen. Außerdem müssen wir lernen, uns auf die Mentalität und Sprache von Mädchen und Jungen ihrem Entwicklungsstand entsprechend anzupassen und uns bemühen, ernsthaft auch ihre Geschichten zu verstehen, auch diese, die unserer eigenen Erfahrungswelt fremd sind. 


Risikoanalyse im Cheersport   

Sexualisierte Gewalt kann jeden treffen! Augen auf! Ohren auf!  Missbrauch ist nicht an Personen, Alter, soziale/ kulturelle Herkunft oder an Orte gebunden. Es kann  jeden treffen. Deshalb ist es wichtig, ein Problembewusstsein für unseren Bereich zu entwickeln. Das  gelingt nur, wenn wir offen und transparent mit diesem Thema umgehen. Durch fehlende  Transparenz, Kontrolle, Aufklärung und Eignung können die folgenden Rahmenbedingungen zu einem  Risiko für interpersonale Gewalt werden: 

 

  • Cheersport ist ein Kontaktsportart 
  • sowohl bei der Ausübung des Sports als auch bei der  Sicherheits- und Hilfestellung
  • Cheersport ist ein coeducational (beidgeschlechtlicher) Sport, bei dem Mädchen und  Jungen/Frauen und Männer in einem Team sein können
  • in den drei Altersklassen (Kinder, Jugend, Erwachsene) gibt es große Altersspannen
  • das Wort “Cheerleading” hat in der Öffentlichkeit ein zweideutiges Image und kann dadurch  Täter verstärkt anziehen
  • eine Sexualisierung des Erscheinungsbildes kann durch Uniformen, gewisse Bewegungen und  Ausdrucksvarianten (Spirit) verstärkt werden 
  • Dusch- und Umkleidesituationen, z.B. kann die Privatsphäre durch begrenzte Kabinenkapazitäten in Sportanlagen gestört werden   
  • Camps, Trainingslager oder Teamausflüge, die mit Übernachtungen verbunden sind sowie Autofahrten zum Training, Wettkämpfen, Trainingslagern oder dergl. können durch die räumliche  enge Übergriffe begünstigen  
  • bei der Kaderauswahl können Machtpositionen ausgenutzt werden, oft lassen sich die Sportler tapen und müssen sich dafür entkleiden
  • private Coachings und Einzelbesprechungen könnten sexuelle Handlungen fördern und lassen  nur eine schwere Nachvollziehbarkeit zu 
  • Bräuche und Rituale, bei denen es zu Körperkontakt kommt, zum Beispiel Umarmungen bei  Siegerehrungen


  • Maßnahmen der Abteilung gegen interpersonale Gewalt


  • Einführung von Vertrauenspersonen gegen sexualisierte Gewalt.

Unsere Schutzbeauftragte Lorina Schön kümmert sich innerhalb unserer Cheersport Abteilung um alle Belange hinsichtlich der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Präventions- und Jugendschutzarbeit. 

  • Interventionsleitfaden im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt

Wenn sich der Verdacht auf jegliche Form von Gewalt erhärtet, ist die weitere Vorgehensweise  sorgfältig zu planen. Es soll hier noch einmal betont werden, dass jeder Fall in seiner Dynamik  anders und es deshalb wichtig ist, flexibel, besonnen und professionell zu agieren.  

  • Meldung  

Die Anlaufstelle der Abteilung erhält Kenntnis über einen  Verdachtsmoment / Vorfall und prüft diskret die relevante Zugehörigkeit der beschuldigten  Person (Trainer, Betreuer, Vorstand). Sollte die erste Anlaufstelle der Landesverband sein, wird eine Beratungsstelle hinzugezogen.   


  • Erfassung des Sachstandes  

M​it der Meldung des Verdachtsmoments / Vorfalls wird der Sachstand des Vorgangs durch den  Beauftragen zur Prävention für interpersonale Gewalt der Abteilung in einem/r  Dokument/Protokoll/Akte protokolliert, das/die folgende Punkte umfasst:   

  • erster Verdacht mit Termin, Ort und Personenkreis,  
  • Gesprächssuche des Beauftragten mit der betroffenen Person,  
  • Gesprächsprotokollierung nach zuvor eingeholter/erfolgter Einverständniserklärung,  Protokollinhalte: tatsächliche Verhaltensweisen, Aussagen & Fakten (keine  Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen), als solche gekennzeichnete  Zitate,  
  • Abklärung der Kenntnisse der Erziehungsberechtigten über den Sachverhalt bei  5 Minderjährigen,  
  • Abklärung der Erwartungen der betroffenen Person an die Abteilung,  
  • Entscheidung über Einschaltung einer Strafverfolgungsbehörde,  
  • weiteres abgesprochenes Vorgehen,   
  • sämtliche geführten Gespräche mit Termin, Ort & Personenkreis ab dem ersten  Verdachtsmoment.  

Diese Dokumente sind verschlossen und vertraulich aufzubewahren.  


  • Abstimmung mit externen Kooperations-Beratungsstellen  

Nach Erfassung des Sachstandes kontaktiert der Präventionsbeauftragte der Abteilung die  kooperierenden externen Beratungsstellen und berät mit den Expertengremien das  weitere Vorgehen.  


  • Interventionsplan

 

Wenn sich der Verdacht auf sexuellen Missbrauch, eine Kindeswohlgefährdung oder andere Gewaltform erhärtet, ist die weitere Vorgehensweise sorgfältig zu planen. Jeder Fall ist in seiner Dynamik anders und es ist deshalb wichtig, flexibel, besonnen und professionell zu agieren.

Als Grundlagen des Handelns sollen folgende Punkte beachtet werden:

  • stets Ruhe bewahren 
  • nicht allein handeln 
  • sachlich bleiben 
  • erlangte Informationen vertraulich behandeln 
  • nicht voreilig Schlussfolgerungen ziehen oder interpretieren 
  • sorgfältig und vorsichtig mit Verdachtsmomenten umgehen 
  • im Interesse der jungen Menschen handeln und Opfer schützen 

 

Ein Verdacht liegt vor aufgrund von eigenen Beobachtungen, Äußerungen von Betroffenen oder Dritten.

Schritt

Was wird gemacht?

Wer macht es?

1

Verdachtsmomente mit Vorstand oder Präventionsbeauftragten oder Vertrauensperson im Verein besprechen

Jeder, der einen Verdachtsmoment erkennt 

2

Anhaltspunkte und Informationen dokumentieren:

  • Beobachtungsprotokoll führen
  • Äußerungen ernst nehmen 
  • keine eigene Interpretation hinzufügen 
  • sachlich, schriftlich und genau dokumentieren 
  • Dokumentation unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte & Datenschutzes sicher aufbewahren

Trainer/Übungsleiter

3







Bei Bedarf weitere Ansprechperson konsultieren: 

  • Situation erläutern 

Wer kann eine Ansprechperson sein? 

  • Ansprechperson für Kinderschutz im Fachverband
  • Ansprechperson im Kreissportbund/ Stadtsportbund
  • Ansprechperson der Sportjugend Sachsen

Vorstand

Präventionsbeauftragter

Trainer/Übungsleiter

4

Erste Risikoeinschätzung gemeinsam mit Präventionsbeauftragten und ggf. weiteren Ansprechperson: 

  • Analyse der Situation und Einschätzung des 
  • Gefährdungsrisikos
  • Kann die Klärung eigenständig herbeigeführt werden? 
  • Ist externe Beratung notwendig? 
  • Ist eine Meldung an das Jugendamt notwendig? 
  • Ergebnisse und verabredete Handlungsschritte 

              dokumentieren 

Vorstand

Präventionsbeauftragter

Trainer/Übungsleiter


weitere Ansprechpartner




5

Mögliche Handlungsschritte je nach Sachstand:

  • Gespräch mit Eltern/Kind führen
  • Hilfen anbieten
  • Gespräch mit weiteren Beteiligten führen
  • Trennung Betroffener zu Verursacher/Täter
  • Beratung mit Landesverband
  • Hinzuziehen einer externen Fachkraft Kinderschutz
  • Meldung an das Jugendamt
  • Beratung über Einbezug von Polizei/Staatsanwaltschaft 

Vorstand

Präventionsbeauftragter

 

Sollte ein Gespräch mit Eltern oder weiteren Beteiligten des Vereins notwendig sein, so wird dies durch den Vorstand oder den Präventionsbeauftragten  im Verein organisiert.


Übergabe an Staatsanwaltschaft  

Sollten sich die Hinweise verdichten bzw. der Verdacht erhärten, wird der Vorgang zur Anzeige  gebracht und zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Abteilung fungiert als  Mittler, für die Ermittlung des Sachverhaltes und die Ahndung der Straftat ist die  Staatsanwaltschaft zuständig.  Ausnahmen sind:   

  • Schutz des Opfers: Die Belastung des Strafverfahrens könnte die Gesundheit des Opfers  gefährden. Eine Gefährdungsanalyse sollte jedoch immer eine externe Fachstelle  vornehmen.  
  • Opferwille: Wünscht das Opfer keine Strafverfolgung, so ist es altersgerecht und  situationsabhängig über den Ablauf eines Strafverfahrens aufzuklären. Hierbei ist es  sinnvoll, die externen Fachstellen hinzuzuziehen. Sollten sich das Opfer und die  Erziehungsberechtigten endgültig gegen eine Strafverfolgung entscheiden, sollte von der  Einschaltung nur abgesehen werden, wenn die Gefährdung durch geeignete Maßnahmen  ausgeschlossen werden kann. Diese Vorgehensweise muss durch eine externe Fachstelle  bestätigt werden.

 

Verfahrensabschluss:   

→  Freispruch:  Rechtsverhältnisse treten wieder in Kraft, Beteiligte werden informiert.  →  Verurteilung:  Rechtsverhältnisse werden beendet   (Kündigung der Trainertätigkeit). 


Persönlichkeitsschutz vs. Informationspflicht    

Für den Verdächtigen gilt zunächst die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung bis zu einer  rechtskräftigen Verurteilung. Die Persönlichkeitsrechte dürfen nicht verletzt werden, d.h.  Diskretion, Ruhe sowie die gewissenhafte Prüfung des Vorwurfs sind obligatorisch.  

 

Auch während eines laufenden Verfahrens zählt der Persönlichkeitsschutz, d.h. jede Äußerung  über Verdachtsmomente gegenüber Dritten ist zu unterlassen. Die Informationsweitergabe an  Verbände und Vereine über einen vorliegenden Verdacht kann erhebliche Schmerzensgelder  und Schadensersatzsprüche auslösen, auch wenn der Verdacht berechtigt ist.   

 

Konkret betroffene Eltern und Mitglieder haben ein Recht darauf, zu wissen:  

  • dass Verdachtsmomente bestehen,  
  • dass eine Strafanzeige gestellt worden ist,  
  • wie der Fall entdeckt und evt. aufgeklärt wurde und   
  • wie die weiteren Schritte des Präsidiums aussehen.  

Eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit einer externen Fachstelle ist empfehlenswe​rt.  

 

Wichtig: Es dürfen keine Details über die Handlungen oder die mutmaßlich  Geschädigten bekannt gegeben werden. Auch hier zählt der Persönlichkeitsschutz. Die  zuständige Polizeidienststelle und Beratungsstelle sollten genannt werden. 


Verhaltenskodex zur Prävention gegen sexuelle Gewalt der HSC Trainer und Trainerinnen  sowie Betreuer und Betreurinnen 

  1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Kraft Stehende zu tun, dass durch meine Arbeit als ehrenamtliche:r Trainer:in / Betreuer:in keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt ermöglicht werden. 
  2. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Mitarbeiter:innen im Verein. 
  3. Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht ohne Zustimmung der Eltern über die Sozialen Medien verbreitet. 
  4. Körperlicher Kontakt zu unseren Sportler:innen, z.B. Ermunterung, Trösten sowie zu sportlich notwendigen Hilfestellungen werden das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten.


Verhaltensregeln zum Schutz aller Vereinsmitglieder1 

Cheersport ist ein Teamsport und ein Kontaktsport. Er zeichnet sich durch enge Vertrauensverhältnisse und nahen Körperkontakt zwischen den Teammitgliedern selbst, als auch zwischen den Team-Mitgliedern und Trainern aus. Klar abgesprochene Verhaltensregeln. schützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor gefährlichen Situationen, in denen Missbrauch, Gewalt und Belästigung passieren können. Ebenso werden erwachsene Trainer, Betreuer und Vereinsmitarbeiter durch die Einhaltung der Verhaltensregeln vor falscher Verdächtigung geschützt. Die folgenden Verhaltensregeln für Trainer, Betreuer und Funktionsträger wurden von allen Trainern und anderen Personen, die mit der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beauftragt sind, gelesen und unterschrieben. Die Kenntnisnahme dieser Verhaltensregeln wird bei einem jährlichen Coaches Meeting zu Beginn der neuen Saison aufgefrischt. 

 

Keine Sonderbehandlungen

Es wird kein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener in irgendeiner Art bevorzugt behandelt oder schlechter gestellt. Alle Teammitglieder werden mit den gleichen Chancen, Förderungen, Rechten und Pflichten im Training und in Bezug auf die Vereinsmitgliedschaft behandelt. 

 

Keine Einzeltrainings 

Die Durchführung von Einzeltrainings ist nicht vorgesehen. 

Keine Privatgeschenke an Kinder 

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind. 

Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen 

Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) eines Trainers/Betreuers mitgenommen, ohne dass nicht der Erziehungsberechtigte informiert und mindestens ein weiterer Trainer, Betreuer, Vereinszuständiger oder der Erziehungsberechtigte selbst anwesend ist. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen. Die Trainer übergeben die Kinder von Person zu Person (Erziehungsberechtigte), außer es liegt eine individuelle Vereinbarung vor.

 

Autofahrten 

Dies gilt in gleichem Maße für die Mitnahme im Auto. Sollte die Mitnahme eines einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen unausweichlich sein, wird dies im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten, Trainern oder Funktionsträgern im Verein abgesprochen. Prinzipiell gilt: Alleinige Autofahrten mit Kindern und Jugendlichen nur im abgesprochenen Ausnahmefall! 

 

Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern 

Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Trainingscamps, Wettkämpfen, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. 

 

Berührungen 

Sind (heikle) Berührungen aufgrund des Trainings, einer medizinischen Behandlung, zu pädagogischen Zwecken oder ähnlichem notwendig, wird das gegenüber dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen angesprochen und geschieht nur mit dessen Einverständnis. Körperliche Kontakte zu Kindern und 

Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. 

 

Keine Geheimnisse mit Kindern 

Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder mittels anderer Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/jeglichen Kommunikationen können öffentlich gemacht werden. 

 

Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern 

Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. 

Sexuelle Beziehungen zwischen Betreuern und Jugendlichen unter 18 Jahren können je nach Alter und Intensität des Obhutsverhältnisses strafrechtliche Konsequenzen haben. Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenze, soll dies direkt dem Verein mitgeteilt werden.

Betreuer/Trainer  grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportler für sie  „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten.

 

Fotografie, Film und Umgang mit sozialen Medien

Trainer und Betreuer machen keine Fotos oder Videoaufnahmen von Kindern oder Jugendlichen ohne das Einverständnis des Minderjährigen und dessen Erziehungsberechtigten. Film- und Fotoaufnahmen dürfen nicht für private Zwecke, sondern ausschließlich zu sportanalytischen Zwecken genutzt werden. Die Veröffentlichung in sozialen Medien, auf der Vereins-Homepage oder anderen Medien erfolgt ausschließlich nach Zustimmung der abgebildeten Person und den jeweiligen Erziehungsberechtigten und vorheriger Aufklärung über den Umgang mit Medien in unserer Abteilung. 

 

Transparenz im Handeln 

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen/Mitarbeiter abzusprechen. Erforderlich ist das beiderseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung. 

 

Umgangsformen und Umgangssprache 

Sexistische und gewalttätige Äußerungen sowie daraus abgeleitete Gesten werden im Verein nicht akzeptiert. 

Alle Arten von Mobbing/sexueller Belästigung, auch in Form von Kommentaren, Gesten oder Handlungen, sind verboten. Alle Trainer und Betreuer achten auf eine angemessene Umgangsform und auf eine wertschätzende Kommunikation.

 

Verdachtsmomente 

Im Falle von Verdachtsmomenten ist die weitere Vorgehensweise sorgfältig zu planen. Das Handeln des Vereins orientiert sich an dem Interventionsleitfaden zum Umgang mit Verdachtsmomenten/Vorfällen sexualisierter Gewalt des CCVD.

 

  1. Trainer-Ausbildung & -Lizenzwesen
  2. Beschwerdemanagement